Wappen der Gemeinde Salzatal

Wichtige Informationen zur Durchführung der Bundestagswahl am 26. September 2021

Wichtige Informationen zur Durchführung

der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

 

Sehr geehrte Wähler und Wählerinnen,
 
für die Wahl zum 20. Bundestag am 26. September 2021 erhalten Sie spätestens bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.
Aus der Ihnen übersandten Wahlbenachrichtigung können Sie unter anderem Ihre Angaben zum Eintrag im Wählerverzeichnis und in welchem Wahllokal Sie wählen können, entnehmen.
 
In der Gemeinde Salzatal werden für die Wahldurchführung insgesamt 9 Urnenwahllokale eingerichtet. Für jedes Wahllokal wird ein mit dem Gesundheitsamt des Landkreis Saalekreis abgestimmtes Hygienekonzept erarbeitet und entsprechend räumlich und sächlich ausgestattet.
Unter anderem werden mit Blick auf das bestehende Infektionsgeschehen folgende Schwerpunkte bei der Nutzung des Wahllokals zu beachten sein.
 
  • Um ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen allen Personen (Mitglieder der Wahlvorstände, Wahlhelfern sowie Wähler und Wählerinnen) zu gewährleisten, sind die Objekte der Wahllokale nur im Einbahnstraßenverkehr zu betreten und zügig zu verlassen! Bitte beachten Sie die am Wahltag vorgeschriebene und ggfs. farblich markierte Wegweisung.
  • Der Einlass zu den Wahllokalen wird je nach Größe des Objektes begrenzt werden. Bitte achten Sie auch außerhalb der Objekte auf einen ausreichenden Abstand zu anderen Wartenden und meiden Gruppenansammlungen (auch beim Verlassen des Objektes). Sie werden zudem gebeten, zur Stimmabgabe möglichst ohne Begleitpersonen (Kinder u.a.) zu erscheinen.
  • Für die Stimmabgabe bringen Sie bitte Ihren eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mit. Zudem denken Sie bitte daran, Ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und Ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein) bereitzuhalten. Sie haben sich ggfs. auf Verlangen des Wahlvorstandes über Ihre Person auszuweisen.
  • Bitte achten Sie darauf, dass in allen Wahllokalen die Maskenpflicht gilt und Sie eine eigene FFP2- bzw. medizinische Maske (je nach Regelung der geltenden Eindämmungsverordnung) mitbringen und im Objekt tragen müssen. Gegebenenfalls ist ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen.
  • Es wird durch die jeweiligen Mitglieder des Wahlvorstands abgesichert, dass die Wahlräume regelmäßig und gründlich gelüftet werden. Zudem werden die Wahllokale mit ausreichenden Hand- und Flächendesinfektionsmittel ausgestattet. Häufig genutzte Kontaktflächen (u.a. Türklinken, Tische, Wahlkabine) werden durch den Wahlvorstand regelmäßig desinfiziert.
Wegen des Infektionsgeschehens aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind für alle Beteiligten besondere Vorsicht und Rücksichtnahme am Wahltag erforderlich. Die vorstehende Auflistung ist daher nicht abschließend und wird je nach weiterem Infektionsgeschehen weiter angepasst und mit dem Gesundheitsamt des Landkreis Saalekreis abgestimmt.
 
Die Gemeinde Salzatal ist stetig bemüht alle eventuellen Risiken soweit es möglich ist für alle Beteiligten in den Wahllokalen zu minimieren und somit für jeden Einzelnen eine sichere Wahldurchführung im Wahllokal zu gewährleisten. Nehmen Sie daher Rücksicht auf andere Wähler und Wählerinnen und haben Sie Verständnis, dass die bestehenden Hygienekonzepte eingehalten und ggfs. durch den jeweiligen Wahlvorstand durchgesetzt werden.
 
Bleiben Sie gesund und tragen Sie durch ein rücksichtsvolles Miteinander gemeinsam dazu bei, dass die Durchführung der Bundestagswahlen geordnet und sicher erfolgt!
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gutschlich
Hauptamtsleiterin