Wappen der Gemeinde Salzatal

Bekanntmachung Gesamträumliches Planungskonzept für Photovoltaikfreiflächenanlage in der Gemeinde Salzatal – Potentialanalyse

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat am 26.09.2023 in der öffentlichen Sitzung das Gesamträumliches Planungskonzept für Photovoltaikfreiflächenanlage in der Gemeinde Salzatal beschlossen.

Im nun beschlossenen Konzept finden Sie die erarbeiteten und rechtlichen Ausschlusskriterien, die Positiv- und Negativkriterien der raumordnerischen Eignung für das Gemeindegebiet und andere rechtliche Grundlagen und erarbeitete Kriterien wieder. Die Ergebnisse sind unter anderem in drei Karten verzeichnet. Das Konzept soll der Verwaltung, den politischen Entscheidungsgremien und den als Vorhabenträgern in der Gemeinde Salzatal sowohl als Grundlage für eine orientierende Erstbewertung und Steuerung von dahingehenden Vorhaben dienen.

Die Gesamtfläche der Bebauung mit Freianlagen für Photovoltaik soll 383 ha (3,5% des Gemeindegebietes als Ausbauziel) in der Gemeinde Salzatal nicht überschreiten (Obergrenze für die Bebauung mit PV-Freiflächenanlagen).

Die bauleitplanerische Abwägung der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit bleibt vom Konzept unberührt. Die erforderliche Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung wird durch die Konzeption nicht ersetzt und hat weiterhin, wie bei allen Bauvorhaben zu erfolgen.

Vor der Errichtung einer solchen großflächigen Photovoltaikfreiflächenanlage benötigt ein Vorhabenträger daher grundsätzlich einen Bebauungsplan mit den Festsetzungen eines sonstigen Sondergebietes für Photo­voltaikanlagen, wobei darauf jedoch kein Rechtanspruch gegenüber der Gemeinde besteht. Privilegierte Vorhaben gemäß § 35 Abs. I Nr. 8 b BauGB (bis zu 200m längs von Autobahnen oder Schienenwegen) sind ohne einen solchen Bebauungsplan oder eine anderweitige Satzung zulässig, sofern dafür eine Baugenehmigung erteilt wurde.

Der Inhalt dieses Planungskonzeptes samt den drei Karten wird bis 31.12.2023 in das Internet eingestellt und kann auf der Internetseite der Gemeinde Salzatal eingesehen werden:

www.gemeinde-salzatal.de

-> Bürger & Verwaltung -> Bauleitplanung -> öffentliche Auslegungen

 

 

 

Salzatal, den 01.10.2023                                                                                                                                     gez. Ina Zimmermann, Bürgermeisterin