ACHTUNG wichtige Information!
Presseinformation: Erneuerung der L 173
Benkendorf – Salzmünde ab 01.03. / Vollsperrung ab 15.03.
Am Montag, 1. März 2021, beginnen die Arbeiten zur Erneuerung der Landesstraße 173 zwischen Benkendorf und Salzmünde. Diese Arbeiten müssen ab spätestens 15. März unter Vollsperrung durchgeführt werden. Die Vollsperrung endet voraussichtlich am 30. Juni 2021.
Grund für die Einschränkungen ist die grundhafte Erneuerung der L 173. Auf einer Länge von ca. 800 Metern zwischen dem Ortsausgang Benkendorf und der Zufahrt der Tankstelle in Salzmünde weist die L 173 einen schlechten Erhaltungszustand mit Flickstellen, Fehlstellen und Verformungen der Fahrbahn auf. Für den grundhaften Ausbau werden alle Oberbauschichten abgetragen und Frostschutz- sowie Asphaltschichten neu eingebracht. In diesem Zuge wird auch der neu zu errichtende Knotenpunkt mit der neuen L 159n hergestellt. Ab dem Abzweig zur Tankstelle in der Michaelisstraße bis zum Knotenpunkt mit der Straße der Einheit (L 159) sind Risse und Verformungen im Fahrbahnbelag vorhanden, sodass für diesen Abschnitt eine Deckensanierung erfolgt.
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Radweg zwischen Benkendorf und Salzmünde neu hergestellt, außerdem werden Amphibienleiteinrichtungen sowie Amphibienquerungen errichtet.
Die direkt betroffenen Anwohner werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten von der Baufirma informiert. Die Umleitung verläuft großräumig über die L 159, L 160, K 2315 und B 80 (Schwittersdorf, Dederstedt, Neehausen, Seeburg). Ausschließlich für den Rad- und Busverkehr ist die Umleitung über den bestehenden Betonspurweg zwischen Salzmünde und Quillschina („An der Lehmwand“) vorgesehen. Dieser Weg wird während der Bauzeit mit einer Schranke abgesperrt. Ersatzbushaltestellen werden in Benkendorf in der Lindenstraße und in Salzmünde in der Straße der Einheit eingerichtet.
Für die Einschränkungen während der Arbeiten bitten wir um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Lutz Günther
Kommunikation
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DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
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Web: www.deges.de
(Stand 03.03.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
anliegender Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs zu Ihrer Information. Folgendes haben Bund und Länder beschlossen:
- Verlängerung des Lockdowns bis 28. März - mit Lockerungen.
- Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte dürfen ab 8. März öffnen - mit Personenbegrenzung.
- Die Kontaktbeschränkungen werden ab kommender Woche gelockert, Treffen von zwei Haushalten, mit bis zu fünf Personen, sollen wieder möglich sein.
- Arztpraxen sollen ab Ende März, Anfang April den Corona-Impfstoff verimpfen können
- Der Handel kann in den Bundesländern ab einer Inzidenz von 50 Neuninfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen öffnen - mit einer Begrenzung von einem Kunden je 10 Quadratmeter bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern.
- Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, kann ein Bundesland ab 8. März den Einzelhandel für sogenanntes Terminshopping öffnen.
- Diese Regelung gilt auch für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten - größere Öffnungen ab der 50er-Inzidenz, darüber auch nur mit individuellen Zeitfenstern.
- Ebenso können Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich ab 8. März möglich sein, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt.
- Wenn die Inzidenz nach der Einzelhandelsöffnung weitere zwei Wochen lang unter 100 liegt, kann die Außengastronomie ab frühestens 22. März unter strengen Auflagen, vor allem bei der Personenzahl, wieder öffnen. Sitzen aber an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen „ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.“ Liegt die Inzidenz unter 50, sind großzügigere Öffnungen in der Außengastronomie möglich.
- Ebenso kann es ab 22. März auch zu Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos kommen, sowie kontaktfreiem Sport im Innenbereich - also etwa Fitnessstudios - bei einer Inzidenz von unter 100 wie bei der Gastronomie, aber nur mit Vorlage tagesaktueller Corona-Schnell- oder Selbsttests.
- Weitere Öffnungen sind dann erstwieder 14 Tage später möglich, sofern das Infektionsgeschehen stabil bleibt. Also frühestens ab 5. April. Dann können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich wieder stattfinden.
- Neu eingeführt wird eine „Notbremse“. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag danach die Regeln wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben.
- Keine Öffnungsperspektive wird gegeben für Innen-Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels - darüber soll auf der nächsten Sitzung von Bund und Ländern beraten werden.
- Die Homeoffice-Regelung wird bis zum 30. April verlängert: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen, wird im Beschluss betont.
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin
(Stand 26.02.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
anliegend erhalten Sie die heutige Fünfte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in der Lesefassung. Die Änderungsverordnung tritt am Montag, den 1. März 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 10. März 2021.
Die Kurzfassung der Änderungsverordnung:
- Kitas gehen in den Regelbetrieb, Schulen öffnen schrittweise
- Öffnung von Baumärkten, Gärtnereien, Blumenläden, Friseursalons, Fußpflege
- medizinisch notwendige Behandlungen sind möglich von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen
- die bisherigen Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld bleiben
- Flug- und Fahrschulen können für Kleingruppen bis maximal fünf Personen einschließlich des Dozenten wieder öffnen
Bleiben Sie gesund!
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin
(Stand 24.02.2021)
Elternbrief zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen an 01.03.2021
(Stand 23.02.2021)
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab 01.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
zur Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes ab dem 01.03.2021 ist von allen Personensorgeberechtigten eine einmalige Erklärung abzugeben. Hier finden Sie das entsprechende Formular zu Ihrer Verwendung.
(Stand 15.02.2021)
(Stand 15.02.2021)
Aktuelle Rechtsverordnung
Ab morgen, dem 16. Februar 2021 tritt die 3. Rechtsverordnung des Landkreis Saalekreis in Kraft.
Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiter bestehen. Das Gesundheitsamt ist umgehend und selbstständig von dem Getesteten über ein positives Corona-Ergebnis zu informieren:
Telefon: 03461 402727
E-Mail: corona@saalekreis.de
(Stand 12.02.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
nach der Bund-Länder-Konferenz hat das Landeskabinett die anliegende 4.Verordnung der 9.SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Angesichts der noch immer hohen Infektionszahlen und der Mutationen sollen die aktuellen Einschränkungen bis zum 7. März verlängert werden. Die aktuelle Eindämmungsverordnung ist in den folgenden Punkten geändert:
- Kitas und Schulen sollen ab dem 1. März im eingeschränkten Regelbetrieb und unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder öffnen. An Grund- und Förderschulen findet Präsenzunterricht, jedoch ohne Präsenzpflicht, statt. Ab der fünften Klasse erhalten Schülerinnen Unterricht im Wechselmodell. Alle Abschlussklassen erhalten weiterhin Präsenzunterricht.
- Friseure sowie medizinische Fußpflege können ab dem 1. März unter Einhaltung der Hygienevorschriften den Regelbetrieb wieder aufnehmen.
Die Landesregierung wird dann am 2. März über den „Sachsen-Anhalt-Plan 2021“ beraten.
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin(Stand 10.02.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Ergebnisse der Beratung von Bund und Ländern zu weiteren Corona- Maßnahmen haben Sie sicherlich schon aus der Presse entnommen, anliegend erhalten Sie zum Nachlesen den Beschluss der Videoschaltkonferenz vom gestrigen Tag. Unsere Landesregierung wird am heutigen Donnerstag über weitere Maßnahmen für Sachsen- Anhalt beraten.
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin
Fallzahlen im Saalekreis/Salzatal vom 05.03.2021
Die Zahl der COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage / 100.000 Einwohner im Saalekreis liegt bei 133,29 Fällen (Stand 04.03.2021).
Ort / Gemeinde | positive Fälle gesamt | davon wieder gesund | aktive Fälle | Todesfälle |
Saalekreis Stand 04.03.2021 | 6.349 | 5.694 | 400 | 255 |
Salzatal Stand 04.03.2021 | 307 | 266 | 31 | 10 |
Im Saalekreis sind bisher BioNTech: 6.988 Erstimpfungen und 4.800 Zweitimpfungen und AstraZeneca 912 Erstimpfungen erfolgt (Stand 04.03.2021)
(Stand 07.01.2021)
Aktuelle Öffnungszeiten der Gemeinde Salzatal
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir Sie darüber informieren, dass die Gemeindeverwaltung wie folgt für Sie da ist:
Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen.
Der Zugang zur Gemeindeverwaltung ist nach vorheriger Terminabstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Mitarbeiter*in unter Einhaltung der Hygieneregeln gewährt.
Verbindliche Terminanmeldungen erfolgen telefonisch oder per Mail über den jeweiligen Fachbereich. Die zuständigen Mitarbeiter*innen werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Zur Wahrnehmung eines Termins in der Gemeindeverwaltung bitten wir Sie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und wenn möglich einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Eine Online-Terminvereinbarung ist auf unserer Webseite unter www.gemeinde-salzatal.de zunächst für unser Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und für das Standesamt möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeindeverwaltung Salzatal