Wappen der Gemeinde Salzatal

16. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

16. Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag, den 01. März 2022, mit der 16. Eindämmungsverordnung weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. So gibt es ab 04. März 2022 Erleichterungen für den organisierten Sportbetrieb, die Gastronomie und Großveranstaltungen.

  • Gastronomie und Hotellerie: 2G-Regel entfällt, es gilt 3G-Regel
  • organisierter Sport: 2G-Regel entfällt, es gilt 3G-Regel
  • Großveranstaltungen: in Innenräumen bis zu 6.000 Zuschauer (bzw. 60 % der Auslastungsgrenze) erlaubt, im Außenbereich bis zu max. 25.000 Zuschauer (bzw. 75 % Auslastungsgrenze)
  • Clubs und Diskotheken: Öffnung unter Einhaltung der 2G-plus Regel
  • Ersatzlos gestrichen wird Kontaktnachverfolgung (weder digital noch in Papierform)

Die neuen Regeln sollen bis zum 19. März gelten.

Neuregelungen auch für Schüler:

Ab 07. März 2022 entfällt die Maskenpflicht im Unterricht. Zugleich reduziert das Land die derzeit täglichen Test auf künftig 3 Tests in der Woche. Diese Regel soll bis zu den Osterferien gelten.