Wappen der Gemeinde Salzatal

5. Verordnung zur Änderung der 15. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat die Fünfte Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen.

Die Änderungsverordnung wird am 27.01.2022 verkündet und tritt am 28.01.2022 in Kraft und gilt bis zum 24.02.2022.

Im Wesentlichen sind lediglich die aktuellen Regelungen verlängert. Neu aufgenommen ist die Option, dass das Bildungs- und Sozialministerium per Erlass Vorgaben für die Notbetreuung in Kitas, Horten und Schulen regeln kann.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt:

3G-Regel - Zutritt für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete:

Öffentlicher Personenverkehr, Körpernahe Dienstleistungen, Messen und Ausstellungen, Arbeitsplatz

Es gilt weiter Masken- und Abstandspflicht.

2G-Regel - Zutritt nur für Geimpfte und Genesene:

Einzelhandel (Ausnahme Grundversorgung, Super- und Baumärkte), Innengastronomie, Beherbergungsbetriebe, Veranstaltungen in Innenräumen ab 50 Personen, Freizeiteinrichtungen, Kulturzentren, Seniorentreffs, Bürgerhäuser

Es gilt weiter Masken- und Abstandspflicht

2G-Plus - Zutritt nur für Geimpfte und Genesene mit Testpflicht (Testpflicht für Geboosterte entfällt)

Volksfeste, Sport- und Kulturveranstaltungen, Chorbetrieb

Es kann auf Masken- und Abstandspflicht verzichtet werden

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen eines Haushalts plus max. zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts
  • Empfehlung für Geimpfte und Genesene: Treffen nicht mit mehr als zehn weiteren Personen.

Quelle: Land Sachsen-Anhalt, SGSA

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