Wappen der Gemeinde Salzatal

Angebot zur Entwicklung von Wohnbauflächen, "Siedlung-Nord" - im Ortsteil Beesenstedt

Die Gemeinde Salzatal beabsichtigt, nachfolgend näher bezeichnete Flurstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern.

Objektdetails:

Gemarkung: Beesenstedt
Flur: 5 5 5 5 5 5  
Flurstücke: 40/7 40/8 40/9 40/10 40/11 40/12 Gesamtfläche
Grundstücksgröße: 447m² 2.750m² 2.703m² 2.378m² 3.400m² 3.720m² 15.398m²
Lage u. Lageplan: Unregelmäßige Form, Bebauungsplan, Erschließung fehlt, WKA in der Nähe

Standortbeschreibung:

Die verkaufsgegenständlichen Flächen befinden sich in der Ortschaft Beesenstedt, welche Teil der Einheitsgemeinde Salzatal ist. Die Ortschaft Beesenstedt befindet sich nordöstlich der Stadt Halle an der Saale.  Die Entfernung zum Stadtzentrum Halle beträgt ca. 20 km.

Die Grundstücke sollen durch den Erwerber oder durch einen von ihm Beauftragten auf Kosten des Erwerbers für die Bereitstellung von Wohnbauflächen in der Gemeinde Salzatal erschlossen und für eine Bebauung mit Wohnhäusern in offener Bauweise nutzbar gemacht werden.

Für das Gebiet ist eine verbindliche Bauleitplanung vorhanden, die Erschließung der jeweiligen einzelnen Baugrundstücke ist gemäß dieser Bauleitplanung herzustellen.

Dazu müsste sich der Erwerber zusätzlich durch städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde Salzatal zur Erstellung der Erschließung verpflichten.

In der Ortschaft Beesenstedt befinden sich eine Kindertagesstätte und eine Grundschule. Zur Anbindung an den ÖPNV befindet sich ebenfalls in der Ortsmitte die Bushaltestelle.

Die Umgebung ist geprägt durch Obst- und Hopfenanbau. Ca. 10km entfernt liegt der Süße See mit seinen vielseitigen Möglichkeiten für Freizeit und Erholung.

Nördlich der Gemeinde Beesenstedt befinden sich Anlagen der umweltfreundlichen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, hier vorwiegend Windenergie.

Die Autobahn A143 ist in ca. 15 km erreichbar und in Richtung Süden (Leipzig/ Merseburg) bereits nutzbar. Die Weiterführung in Richtung Norden zum Dreieck A 143/A14 entsteht zurzeit und soll voraussichtlich ab 2027 nutzbar sein.

Nutzung:

Die Teilflächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Sie sind verpachtet.

Erschließung:

Für die weitere Erschließung des Areals zur Parzellierung der künftigen Baugrundstücke sind sowohl die Verkehrsanlagen, als auch die notwendigen Ver- und Entsorgungssysteme im Bereich der laut Bebauungsplan vorgesehenen Planstraßen „D“ und „E“ neu zu errichten.

Besichtigungstermine:

Besichtigungstermine werden nicht angeboten, da die Flächen frei zugänglich sind und besichtigt werden können.

Mindestgebot:                                   20 Euro pro Quadratmeter

Die Vertragsnebenkosten wie z.B. Vermessungskosten, Notargebühren und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

Gemeinde Salzatal:

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 (Beschluss-Nr. 2025/103-GR) den Verkauf im Bieterverfahren zum Mindestgebot von 20,00 €/m² beschlossen.

Verfahren:

Der Verkauf des Flurstückes erfolgt im Bieterverfahren. Das Bieterverfahren ist ausdrücklich keine Auktion. Die Gemeinde Salzatal ist frei in Ihrer Entscheidung, ob sie ein Angebot eines Bieters annimmt oder nicht.

Die Vermessung der Teilfläche erfolgt durch den Käufer.

Dieses Bieterverfahren wird durchgeführt, mit dem Ziel die Fläche zum höchstmöglichen Gebot zu veräußern. Das Mindestgebot je Quadratmeter beträgt 20,00 Euro zuzüglich der Kosten aller Kaufvertragsnebenkosten (s.o.).

In der Bieterrunde werden die eingehenden Gebote bis zum 09.07.2025, 12:00 Uhr, gesammelt.

Am 09.07.2025 um 13:00 Uhr erfolgt die Öffnung der bis dahin vorliegende, rechtzeitig eingegangene Angebote in einem nicht öffentlichen Verfahren durch die Verwaltung.

Gebotseröffnung:

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die bis dahin eingegangene Angebote ausgewertet und zur Entscheidung in die jeweiligen politischen Gremien gem. gültiger Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal vorgelegt. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, erhalten nach jeweiliger Gremienbefassung eine entsprechende Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Salzatal abgeleitet werden.

Die Verkaufsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten und jeweils zugelassenen Angebote durch das zuständige Gremium gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich neben der Gebotshöhe an dem daraus entstehenden Mehrwert für die Ortschaft Beesenstedt. Aus diesem Grund ist die Angabe des Nutzungszweckes mit ausschlaggebend.

Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zur Auswertung der Angebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Interessent mit der Verarbeitung, Speicherung und gegebenenfalls öffentlichen Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten bereit.

Es ist in jedem Fall ein verschlossener Umschlag zu verwenden. Auf dem Umschlag muss deutlich erkennbar geschrieben stehen:

·         „Bieterverfahren, Entwicklung von Wohnbauflächen, „Siedlung- Nord“, nicht öffnen vor dem 09.07.2025, 13:00 Uhr“

Maßgeblich ist in beiden Runden das Datum des Posteingangs bei der Gemeinde Salzatal.

Für Fragen zu den Teilflächen oder zur Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Liegenschaften, Herr Peter, Tel. 034609 274-605, E-Mail: liegenschaften@gemeinde-salzatal.de

Für Fragen zum Bauplanungsrecht wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Bauleitplanung, Frau Leitloff, Tel. 034609 274-602, E-Mail: bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de

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