Anwohnerinformation - Ersatzneubau Brücke K 2130 über die Salza, Ortslage Zappendorf
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
folgendes Schreiben erreichte uns vom Landkreis Saalekreis zum Ersatzneubau der Brücke über die Salza (K2130) in der Ortschaft Zappendorf.
Anwohnerinformation Ersatzneubau Brücke K 2130 über die Salza, Ortslage Zappendorf
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit folgendem Schreiben möchte ich Sie über die geplanten Baumaßnahmen und deren Auswirkungen in Ihrem unmittelbaren Lebensumfeld unterrichten.
Ich bitte höflich um Ihre Kenntnisnahme, Ihr Entgegenkommen sowie insbesondere um Ihr Verständnis.
Der Landkreis Saalekreis erneuert die Brücke der K 2130 über die Salza in der Ortslage Zappendorf. Die bestehende Brücke ist nicht mehr sicher. Damit künftig eine verlässliche und sichere Verbindung zur Verfügung gestellt werden kann, ist ein Ersatzneubau notwendig.
Das Wichtigste in Kürze:
- Auftraggeber: Landkreis Saalekreis, Bauamt
- Auftragnehmer: Grötz Bauunternehmung GmbH
- Umfang: Ersatzneubau der Brücke K 2130, inklusive aller Erd- und Bohrarbeiten sowie Straßenanschlüsse.
- Notwendig aufgrund irreparabler Schäden am alten Bauwerk (Baujahr 1961).
- Sperrung der innerörtlichen Straße ab 23.03.2026.
- Bauhaupttätigkeiten ab 07.04.2026.
- Geplantes Bauende: November 2026.
- Vollsperrung für motorisierte Fahrzeuge notwendig.
- Provisorische Fuß- und Radbrücke bleibt nutzbar.
- ÖPNV und Einsatzfahrzeuge nutzen ertüchtigte Gemeindestraßen als Einrichtungswege.
Verständlicherweise wurden infolge der Ankündigung der Baumaßnahme bereits erste Anfragen an den Landkreis Saalekreis gerichtet:
Warum baut der Landkreis die Brücke neu?
Weil die Brücke alt ist (Baujahr 1961) und starke Schäden hat. Sie ist nicht mehr sicher. Reparaturen reichen nicht mehr aus.
Warum kann die alte Brücke nicht repariert werden?
Der Beton ist beschädigt, Stahlteile sind verrostet und die Tragkraft ist zu gering. Eine Reparatur wäre weder sinnvoll noch dauerhaft.
Warum muss die Straße vollständig gesperrt werden?
Für Abriss und Neubau muss direkt auf der Straße gearbeitet werden. Das wäre sonst zu gefährlich und würde viel länger dauern.
Warum gibt es keine Umgehungsstraße für Autos?
Eine Behelfsumfahrung wäre extrem aufwendig, teuer und zeitintensiv. Sie würde länger dauern als der eigentliche Neubau.
Wie komme ich zu Fuß oder mit dem Fahrrad über die Salza?
Es gibt eine provisorische Fuß- und Radbrücke direkt neben der Baustelle.
Wie kommen Busse und Rettungsfahrzeuge durch?
Bestimmte Gemeindestraßen werden für Busse und Einsatzfahrzeuge freigegeben nicht für den allgemeinen Verkehr.
Welche Termine muss ich wissen?
23.03.2026: Sperrung.
07.04.2026: Hauptarbeiten.
Fertigstellung: November 2026.
Wie bekomme ich eine Bescheinigung für Mehrkilometer?
Die Beantragung erfolgt per E-Mail an Strassenverkehrsamt@Saalekreis.de, eine Zustellung kann erst nach dem Ende der Vollsperrung erfolgen.
Sollten sich noch weitere Rückfragen Ihrerseits ergeben, bitte ich Sie um Kontaktaufnahme an die E-Mail-Adresse: Strassenbau@Saalekreis.de.
Anlage 1 „Weiterführende Informationen zur Baumaßnahme Brücke K 2130"
Zuständigkeit des Landkreis
Die gesetzlichen Aufgaben eines Straßenbaulastträgers umfassen neben der Unterhaltungspflicht der vorhandenen Infrastruktur insbesondere auch Verpflichtungen zum Ausbau oder einer Erweiterung der vorhandenen Straßen/Wege sowie der entsprechenden Brücken und Durchlässe und sonstigen Straßenbestandteile.
Die gesetzlichen Aufgaben eines Straßenbaulastträgers umfassen neben der Unterhaltungspflicht der vorhandenen Infrastruktur insbesondere auch Verpflichtungen zum Ausbau oder einer Erweiterung der vorhandenen Straßen/Wege sowie der entsprechenden Brücken und Durchlässe und sonstigen Straßenbestandteile.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gemäß des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) Straßenbaulastträger für Kreisstraßen im Land Sachsen-Anhalt.
Straßenklassifizierung
Kreisstraßen sind die Straßen, die entweder dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen, kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege zu dienen bestimmt sind.
Kreisstraßen sind die Straßen, die entweder dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen, kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege zu dienen bestimmt sind.
Die Straßenverbindung von der L 173 durch die Ortschaft Zappendorf bis zur Ortslage Müllerdorf erfüllt hier die Funktion des „unentbehrlichen Anschlusses" und ist demnach in die Straßengruppe „Kreisstraße" eingeteilt. Sie befindet sich in der Baulastträgerschaft des Landkreises Saalekreis und wird dort mit der Nummer 2130 geführt.
Umfeldanalyse
In der Ortslage Zappendorf (Straße der Freundschaft) wird die Kreisstraße 2130 mittels eines Brückenbauwerkes über die Salza überführt, wasserrechtlich handelt es sich bei der ,Salza" um ein Gewässer I. Ordnung. Direkt im südlichen Brückenbereich münden die beiden Gewässer 2.0rdnung „Laweke" sowie „Nebengraben der Salza" in dieses Gewässer. Gebündelt fließt das Wasser unter dem Brückenbauwerk der K 2130 in nördliche Richtung hindurch. Nördlich der Brücke befinden sich technische Anlagen und Bauwerke des Landesamtes für Hochwasserschutz. Im direkten Umfeld des Bauwerkes befindet sich auch eine denkmalgeschützte Betsäule. Im Bauwerk sowie bauwerksnahen Umfeld befinden sich nahezu alle Medienleitungsbestände der lokalen Ver- und Entsorgung.
In der Ortslage Zappendorf (Straße der Freundschaft) wird die Kreisstraße 2130 mittels eines Brückenbauwerkes über die Salza überführt, wasserrechtlich handelt es sich bei der ,Salza" um ein Gewässer I. Ordnung. Direkt im südlichen Brückenbereich münden die beiden Gewässer 2.0rdnung „Laweke" sowie „Nebengraben der Salza" in dieses Gewässer. Gebündelt fließt das Wasser unter dem Brückenbauwerk der K 2130 in nördliche Richtung hindurch. Nördlich der Brücke befinden sich technische Anlagen und Bauwerke des Landesamtes für Hochwasserschutz. Im direkten Umfeld des Bauwerkes befindet sich auch eine denkmalgeschützte Betsäule. Im Bauwerk sowie bauwerksnahen Umfeld befinden sich nahezu alle Medienleitungsbestände der lokalen Ver- und Entsorgung.
Konstruktionsdaten
Die vorhandene, schiefwinklige Brücke mit einer lichten Weite von ca. 6,65 m besteht aus zwei flach gegründeten Widerlagern aus größtenteils unbewehrtem Beton. Das Tragelement des einfeldrigen Überbaus wurde 1961 durch Stahlbetonfertigteile vom Typ BT C gemäß dem Typenkatalog der damaligen DDR gebildet.
Die vorhandene, schiefwinklige Brücke mit einer lichten Weite von ca. 6,65 m besteht aus zwei flach gegründeten Widerlagern aus größtenteils unbewehrtem Beton. Das Tragelement des einfeldrigen Überbaus wurde 1961 durch Stahlbetonfertigteile vom Typ BT C gemäß dem Typenkatalog der damaligen DDR gebildet.
Schadensbild
Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren zunehmend gestiegenen verkehrstechnischen Anforderungen entspricht die Bauweise nicht mehr den heutigen Anforderungen. Alle Brückenbestandteile weisen aufgrund des Alters sowie der hohen Verkehrsbelastungen erhebliche Abnutzungserscheinungen und irreparable Schädigungen (Betonkarbonisierung, fehlender Korrosionsschutz der tragenden Bewehrungseisen einhergehend mit Betonabplatzungen und Substanzverlust an der Tragbewehrung) auf.
Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren zunehmend gestiegenen verkehrstechnischen Anforderungen entspricht die Bauweise nicht mehr den heutigen Anforderungen. Alle Brückenbestandteile weisen aufgrund des Alters sowie der hohen Verkehrsbelastungen erhebliche Abnutzungserscheinungen und irreparable Schädigungen (Betonkarbonisierung, fehlender Korrosionsschutz der tragenden Bewehrungseisen einhergehend mit Betonabplatzungen und Substanzverlust an der Tragbewehrung) auf.
Unterhaltungsmaßnahmen am Bauwerk und an der Fahrbahn wurden in den vergangenen Jahren zwar stetig durchgeführt, eine Erhöhung der Traglasten oder auch wesentliche Verlängerung der Restnutzungsdauer ist mit reinen Unterhaltungsmaßnahmen weder bautechnisch noch wirtschaftlich möglich. Aufgrund der Fertigteilbauweise ist es beispielsweise nachträglich auch nicht möglich, eine Verbreiterung des Geh- bzw. Radweges zu realisieren.
Die zuletzt durchgeführte Brückenprüfung ergab eine weitere Schadensausbreitung und weitere Verschlechterung des Bauwerkszustandes, sowohl die Standsicherheit als auch die Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerkes ist nicht mehr gegeben. Aufgrund der weiteren Schadensausbreitung sowie Folgeschädigungen anderer Bauteile, musste umgehend eine Nutzungseinschränkung (Einengung) vom Landkreis vorgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass bereits in naher Zukunft eine Vollsperrung des Brückenbauwerkes - für den motorisierten Verkehr - unausweichlich ist. Im vorliegenden Fall kann und muss die jeweilige Straßenbaubehörde den Gemeingebrauch einschränken/aufheben (513 sowie 514 StrG LSA).
Ersatzbedarf
Aufgrund des allgemein schlechten Zustandes des vorhandenen Bauwerkes, der bereits aufgezehrten Tragfähigkeitsreserven und insbesondere auch im Hinblick auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Nutzungsansprüchen in Verbindung mit dem Straßen- und Gehwegquerschnitt ist der Ersatzneubau dringend notwendig.
Aufgrund des allgemein schlechten Zustandes des vorhandenen Bauwerkes, der bereits aufgezehrten Tragfähigkeitsreserven und insbesondere auch im Hinblick auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Nutzungsansprüchen in Verbindung mit dem Straßen- und Gehwegquerschnitt ist der Ersatzneubau dringend notwendig.
Variantenprüfung
Die umfangreichen Planungen für den Ersatzneubau wurden umgehend vom Landkreis veranlasst und die entsprechenden Genehmigungsverfahren angestrengt.
Die umfangreichen Planungen für den Ersatzneubau wurden umgehend vom Landkreis veranlasst und die entsprechenden Genehmigungsverfahren angestrengt.
Untersuchungsbestandteil war anfänglich auch die Errichtung einer ortsnahen Behelfsumfahrung. Aufgrund der eingangs geschilderten Randbedingungen wäre eine Behelfsumfahrung nur südlich des aktuellen Bauwerkes und nur mittels drei Behelfsbrücken möglich. Notwendig wären neben dem grundhaften Ausbau der beschriebenen Gewässerbereiche sowie der zwischen den einzelnen Behelfsbrücken bauzeitlich benötigten Straßenflächen auch die Ausbildung von zwei Anbindungsbereichen an die bestehende und verbleibende Kreisstraße. Die Arbeiten wären mehrheitlich nur von der Kreisstraße selbst aus möglich, bereits für den Bau der Behelfsumfahrung wären die Arbeiten im Kreisstraßenabschnitt demnach nur mittels kompletter Sperrung zulässig und möglich. Nach Beendigung des eigentlichen Ersatzneubaus müsste neben dem Rückbau sämtlicher Provisorien auch die Wiederherstellung der Ursprungszustände realisiert und finanziert werden - jeweils wieder einhergehend mit der Vollsperrung der Kreisstraße. Alle Bauleistungen setzten darüber hinaus grundsätzlich Bauerlaubnisse der Grundstückseigentümer sowie jeweils komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren voraus. Die ersten Überlegungen wurden in Anbetracht der enormen finanziellen und verkehrstechnologischen Aspekte sowie insbesondere der nicht vorhandenen Zeiträume verworfen. Auch eine Veränderung des Straßenverlaufes in Gänze ist aufgrund vorgenannter Problemstellungen weder finanziell noch zeitlich realisierbar. Ein Ersatzneubau an gleicher Stelle ist leider alternativlos.
Bauzeitoptimierung
Um den Zeitraum der zwingend notwendigen Vollsperrung und damit die unstrittig einhergehenden Belastungen für alle Nutzer dieser Kreisstraße, den Anliegern sowie u.a. auch Landwirten und Gewerbetreibenden möglichst gering zu halten, wurde die Verwendung von standardisierten und vorgefertigten Stahlbeton-Fertigteilen für die weitergehende Planung sowie Realisierung vom Landkreis Saalekreis vorgegeben.
Um den Zeitraum der zwingend notwendigen Vollsperrung und damit die unstrittig einhergehenden Belastungen für alle Nutzer dieser Kreisstraße, den Anliegern sowie u.a. auch Landwirten und Gewerbetreibenden möglichst gering zu halten, wurde die Verwendung von standardisierten und vorgefertigten Stahlbeton-Fertigteilen für die weitergehende Planung sowie Realisierung vom Landkreis Saalekreis vorgegeben.
Diese Bauweise ist eine für den Landkreis kostenintensive Bauweise. Der hohe Vorfertigungsgrad bietet hier letztlich erhebliche Potentiale zur Zeiteinsparung, die prognostizierte Sperrzeit - allein zum Bau und zum Rückbau der Behelfsumfahrung(-en) betrug bereits ein Vielfaches der prognostizierten Gesamtbauzeit der nunmehr verfolgten Bauvariante.
Beteiligungsverfahren
Die Gemeinde sowie alle weiteren Träger öffentlicher Belange wurden in diesen Prozess stets eingebunden und deren Belange im weiteren Planungsprozess stets berücksichtigt. Insbesondere die Rettungs- und Hilfsfristen, die Anforderungen der Feuerwehr, die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Schülerbeförderung wurden dahingehend berücksichtigt, dass bereits im Jahr 2023 mögliche Umleitungsführungen gemeinsam abgefahren und Ertüchtigungen dieser Wegeverbindungen vorabgestimmt wurden. Auch wurde eine potentiell notwendige Änderung der Ausrückeordnungen der Einsatzkräfte bei der dafür ebenfalls zuständigen Gemeinde angesprochen.
Die Gemeinde sowie alle weiteren Träger öffentlicher Belange wurden in diesen Prozess stets eingebunden und deren Belange im weiteren Planungsprozess stets berücksichtigt. Insbesondere die Rettungs- und Hilfsfristen, die Anforderungen der Feuerwehr, die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs sowie der Schülerbeförderung wurden dahingehend berücksichtigt, dass bereits im Jahr 2023 mögliche Umleitungsführungen gemeinsam abgefahren und Ertüchtigungen dieser Wegeverbindungen vorabgestimmt wurden. Auch wurde eine potentiell notwendige Änderung der Ausrückeordnungen der Einsatzkräfte bei der dafür ebenfalls zuständigen Gemeinde angesprochen.
Wegeertüchtigung
Nach weiterer intensiver Abstimmung mit der Gemeinde wurde vom Landkreis Saalekreis im vergangenen Jahr bereits die Ertüchtigung der Wegeverbindung nach Höhnstedt veranlasst und finanziert. Die vorgefundenen vielzähligen und zum Teil gravierenden Schäden im Bereich der Gemeindestraße wurden hier mittels eines maschinellen Verfahrens saniert. Die Schlaglöcher, Abbrüche und Risse wurden in der Art behandelt, dass die Mindestanforderungen an die Ebenheit, Griffigkeit und Verkehrssicherheit - dieser für die landkreiseigene Baumaßnahme als Umleitungsstrecke benötigten gemeindlichen Wegeverbindung erfüllt werden und der bauzeitliche Umleitungsverkehr keine wesentlichen weiteren Schadbilder an der Gemeindestraße verursacht.
Nach weiterer intensiver Abstimmung mit der Gemeinde wurde vom Landkreis Saalekreis im vergangenen Jahr bereits die Ertüchtigung der Wegeverbindung nach Höhnstedt veranlasst und finanziert. Die vorgefundenen vielzähligen und zum Teil gravierenden Schäden im Bereich der Gemeindestraße wurden hier mittels eines maschinellen Verfahrens saniert. Die Schlaglöcher, Abbrüche und Risse wurden in der Art behandelt, dass die Mindestanforderungen an die Ebenheit, Griffigkeit und Verkehrssicherheit - dieser für die landkreiseigene Baumaßnahme als Umleitungsstrecke benötigten gemeindlichen Wegeverbindung erfüllt werden und der bauzeitliche Umleitungsverkehr keine wesentlichen weiteren Schadbilder an der Gemeindestraße verursacht.
Vergabeentscheidung
Nach Vorlage sämtlicher Genehmigungen konnte im vierten Quartal des Jahres 2025 auch die eigentliche Bauleistung zum Ersatzneubau der Brücke ausgeschrieben und der Zuschlag auf das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters, die „Grötz Bauunternehmung GmbH aus Kabelsketal OT Schwoitsch" erteilt werden.
Nach Vorlage sämtlicher Genehmigungen konnte im vierten Quartal des Jahres 2025 auch die eigentliche Bauleistung zum Ersatzneubau der Brücke ausgeschrieben und der Zuschlag auf das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters, die „Grötz Bauunternehmung GmbH aus Kabelsketal OT Schwoitsch" erteilt werden.
Bauleistungsumfang
Die Bauleistung umfasst die Baufeldfreimachung, die Herstellung sowie Unterhaltung einer Umleitungsstrecke für Busse und Hilfskräfte, die Herstellung sowie den Rückbau einer baufeldnahen Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr sowie u.a. Einsatzkräfte, den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes einschließlich aller anfallenden Bohr- und Erdarbeiten sowie den grundhaften Ausbau der Straßenanschlüsse. Das Bauwerk selbst wird an gleicher Stelle errichtet.
Die Bauleistung umfasst die Baufeldfreimachung, die Herstellung sowie Unterhaltung einer Umleitungsstrecke für Busse und Hilfskräfte, die Herstellung sowie den Rückbau einer baufeldnahen Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr sowie u.a. Einsatzkräfte, den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes einschließlich aller anfallenden Bohr- und Erdarbeiten sowie den grundhaften Ausbau der Straßenanschlüsse. Das Bauwerk selbst wird an gleicher Stelle errichtet.
Medienumverlegung und einspurige Wegeführung für ÖPNV und Rettungsdienst
Aktuell werden im Bereich des Brückenbaufeldes sämtliche betroffene Medienleitungen durch die jeweiligen Ver- und Entsorger umverlegt. Parallel dazu sollen die gemeindlichen landwirtschaftlichen Wegeverbindungen von Zappendorf nach Quillschina sowie von Quillschina nach Müllerdorf ertüchtigt werden. Aufgrund der zu geringen Bestandsbreiten sowie des allgemeinen Zustandes dieser Wege ist hier ein gefahrloser Begegnungsfall von sich begegnenden Personenkraftwagen oder größeren Fahrzeugen nicht realisierbar. Beide Strecken werden demnach ausschließlich für den ÖPNV sowie die Rettungs- und Einsatzkräfte und lediglich als Einrichtungsweg ertüchtigt, freigegeben und bauzeitlich unterhalten.
Bauablauf
Nach Fertigstellung der vorgenannten Wegeverbindungen beginnen die vorbereitenden Arbeiten im Baufeldbereich des Brückenbauwerkes, es wird zuerst auch die bauzeitliche, provisorische Fußgänger- und Radbrücke errichtet. Ab diesen Arbeiten ist eine Sperrung der K 2130 unumgänglich und vorgesehen.
Nach Fertigstellung der vorgenannten Wegeverbindungen beginnen die vorbereitenden Arbeiten im Baufeldbereich des Brückenbauwerkes, es wird zuerst auch die bauzeitliche, provisorische Fußgänger- und Radbrücke errichtet. Ab diesen Arbeiten ist eine Sperrung der K 2130 unumgänglich und vorgesehen.
Ab dem 07.04.2026 erfolgt die Arbeitsaufnahme für die neuen Straßenbrückenwiderlager. Durch eine Spezialfirma werden hier Betonbohrpfähle im Fahrbahnbereich eingebracht, im Anschluss sollen der eigentliche Brückenabriss sowie die Arbeiten des Ersatzneubaus erfolgen. Nach Fertigstellung des Ersatzneubaus wird darüber hinaus die Fahrbahndecke des östlich der Brücke befindlichen Straßenabschnittes der K 2130 saniert.
Alle vom Landkreis Saalekreis beabsichtigten und beauftragten Leistungen sollen vollständig vor der Winterperiode 2026 abgeschlossen werden.


