Wappen der Gemeinde Salzatal
Hausansicht

Grundstücksangebot, Mehrfamilienhaus Hauptstraße 41 - im Ortsteil Höhnstedt

 

Die Gemeinde Salzatal beabsichtigt, die nachfolgenden Flurstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot zu veräußern.

Objektdetails:

 

Gemarkung Höhnstedt
Flur 8
Flurstücke  814, 816, 818, 820 
Grundstücksgröße: 872 m²
Lage und Lageplan: Hauptstraße 41, Ortsteil Höhnstedt 

 

Beschreibung:

Das verkaufsgegenständliche Objekt befindet sich in der Ortschaft Höhnstedt. Höhnstedt mit seinen ca. 1.350 Einwohnern gehört zur Einheitsgemeinde Salzatal und liegt westlich der Stadt Halle (Saale).

Es handelt sich um ein freistehendes Mehrfamilienwohnhaus mit einer Wohnfläche von 228 m². Die 4 Wohnungen sind in eine Größe von je ca. 57 m² aufgeteilt. Zu dem Objekt gehören noch 4 Nebengelasse, die mit verkauft werden. 

Das Objekt hat ein geschätztes Baujahr von 1965. Das Gebäude wurde massiv errichtet und ist voll unterkellert. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Es hat ein Satteldach aus einer Holzkonstruktion mit einer harten Eindeckung und einer Dachentwässerung. Die Fassade ist verputzt und es gibt einen Vollwärmeschutz. In dem Objekt sind isolierte Kunststofffenster und eine isolierte Hauseingangstür verbaut. Die Elektroinstallation und Sanitärausstattung sind in einen einfachen Zustand. Die Heizung und Warmwasserversorgung erfolgt über eine Ölheizungsanlage. Die Hausanschlüsse für Trinkwasser, Abwasser und Strom sind vorhanden. Zwei Wohneinheiten befinden sich im Rohbauzustand. Ein Energieausweis wird für das Objekt wird noch erstellt. 

             

Nutzung:

Das Grundstück wird für Wohnzwecke genutzt. 

Besichtigungstermine:

Besichtigungstermine werden mit einer Anmeldung unter 034609 / 274 605 oder per E-Mail liegenschaften@gemeinde-salzatal.de durchgeführt.

                                                                        Mindestgebot:           200.000 Euro

Die Vertragsnebenkosten wie z.B. Notargebühren und die Grunderwerbssteuer sind vom Käufer zu tragen.

 

Verfahren:

Der Verkauf der Flurstücke erfolgt im Bieterverfahren. Das Bieterverfahren ist ausdrücklich keine Auktion. Die Gemeinde Salzatal ist frei in ihrer Entscheidung, ob sie ein Angebot eines Bieters annimmt oder nicht. 

Dieses Bieterverfahren wird in zwei Stufen bzw. zwei Bieterrunden durchgeführt, mit dem Ziel die Fläche zum höchstmöglichen Gebot zu veräußern Das Mindestgebot beträgt 200.000 Euro zuzüglich der Kosten aller Kaufvertragsnebenkosten (s.o.).

In der ersten Bieterrunde werden die eingehenden Gebote bis zum 09.10.2025, 12:00 Uhr, gesammelt.

Am 09.10.2025 um 13:00 Uhr erfolgt die Öffnung der bis dahin vorliegende, rechtzeitig eingegangene Angebote in einem nicht öffentlichen Verfahren durch die Verwaltung. 

Nach Prüfung der Angebote werden alle Bieter anschließend schriftlich über das sodann vorliegende Höchstgebot informiert und es wird die Möglichkeit eingeräumt, das Angebot letztmalig anzupassen.

Das Ende der zweiten Runde wird am 30.10.2025, 12:00 Uhr, sein. Am 30.10.2025, um 13 Uhr werden alle dann neu eingegangenen Angebote geöffnet.

Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen - Anhalt in der Fassung vom

01.07.2014 ist es der Gemeinde Salzatal  in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.

Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung: 

a) Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung) 

b) Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes. Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen. 

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche. 

Gebotseröffnung: 

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die bis dahin eingegangene Angebote ausgewertet und zur Entscheidung in die jeweiligen politischen Gremien gemäß gültiger Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal vorgelegt. Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, erhalten nach jeweiliger Gremienbefassung eine entsprechende Nachricht. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können daraus keine Ansprüche gegen die Gemeinde Salzatal abgeleitet werden. 

Die Verkaufsentscheidung erfolgt auf der Grundlage der eingereichten und jeweils zugelassenen Angebote durch das zuständige Gremium gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Salzatal. Die Verkaufsentscheidung orientiert sich neben der Gebotshöhe an dem daraus entstehenden Mehrwert für die Ortschaft Höhnstedt. Aus diesem Grund ist die Angabe des Nutzungszweckes mit ausschlaggebend.

Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zur Auswertung der Angebote elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Interessent mit der Verarbeitung, Speicherung und gegebenenfalls öffentlichen Bekanntgabe seiner personenbezogenen Daten bereit.

Es ist in jedem Fall ein verschlossener Umschlag zu verwenden. Auf dem Umschlag muss deutlich erkennbar geschrieben stehen:

•      „Bieterverfahren, 1. Runde, Grundstück OT Höhnstedt, nicht öffnen vor dem 09.10.2025, 13:00 Uhr“ bzw. in der zweiten
Runde 
•      „Bieterverfahren, 2. Runde, Grundstück OT Höhnstedt, nicht öffnen vor dem 30.10.2025, 13:00 Uhr“

 

Maßgeblich ist in beiden Runden das Datum des Posteingangs bei der Gemeinde Salzatal.

Für Fragen zu den Teilflächen oder zur Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich Liegenschaften, Herr Peter, Tel. 034609 274-605, E-Mail: liegenschaften@gemeindesalzatal.de 

Für Fragen zum Bauplanungsrecht wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Salzatal, Bereich

Bauleitplanung, Frau Leitloff, Tel. 034609 274-602, E-Mail: bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de 

Gemeinde Salzatal

 

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