Wappen der Gemeinde Salzatal

Information des WAZV Saalkreis

Gebührenanpassung im Verbandsgebiet des WAZV Saalkreis

 

Die Verbandsversammlung des WAZV Saalkreis hat in ihrer planmäßigen Versammlung vom 12.05.2025 eine Anpassung der Gebühren beschlossen.

Im Einzelnen handelt es sich um Erhöhungen der Mengengebühren beim Trinkwasser (ab 01. Januar 2025), der zentralen Schmutzwasserentsorgung (ab 01. Januar 2025) und ab dem 01. Januar 2026 auch beim Niederschlagswasser. Die Grundpreise bleiben unverändert. Zudem sinken ab dem 01. Januar 2025 die Gebühren für abflusslose Sammelgruben und Kleinkläranlagen. Im Bereich der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung erfolgt ferner eine Gebührensenkung.

Für ungeklärtes Schmutzwasser erhöht sich die Mengengebühr um 0,74 €/m³, im Trinkwasser um 1,10 €/m³ netto. Für Niederschlagswasser werden ab dem kommenden Jahr 0,18 €/m² mehr fällig.

Gründe für die Gebührenanpassung sind insbesondere inflationsbedingt deutlich gestiegene Darlehenszinsen sowie Kostensteigerungen in allen Bereichen, beispielsweise Energie-, Material- und Rohstoffkosten sowie Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter. Auch ein vergrößerter Investitionsbedarf und verschärfte umweltrechtliche Anforderungen führen zu steigenden Kosten. Neben diesen Kostensteigerungen gibt es eine wesentliche Verteuerung der Kosten beim Trinkwassereinkauf. Der WAZV Saalkreis ist dabei vollumfänglich auf den Vorlieferanten angewiesen, da der WAZV keine eigenen Wasserwerke betreibt und ausschließlich über das Fernwassernetz Trinkwasser bezieht. Im Bereich Abwasser sind die Preise für Abwasser, welches nicht auf den eigenen Kläranlagen gereinigt wird (das sog. Einleitentgelt), enorm angestiegen. Auch die Kosten für die Klärschlammentsorgung und -verwertung sind deutlich angestiegen.

Der WAZV Saalkreis ist verpflichtet, für seine öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage sowie für seine öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage kostendeckende Gebühren zu erheben, sofern durch die Mitgliedsgemeinden kein Kostenausgleich durch Umlagen zur Subventionierung der Gebühren erfolgt.

Die Gebührenerhöhung wird den Kunden erst sichtbar mit den Jahresabrechnungen für das Jahr 2025, welche voraussichtlich Ende Februar 2026 versendet werden. Um große Nachzahlungen zu vermeiden – die Vorauszahlungen wurden noch auf der Grundlage der alten Gebühren ermittelt – können ab sofort die Abschläge auf freiwilliger Basis durch Information an den Kundendienst (kundendienst@wazv-saalkreis.de) erhöht werden.

Für das Niederschlagswasser werden im Januar 2026 neue Dauerbescheide versendet; hier besteht seitens der Kunden aktuell kein Handlungsbedarf.

Wasser- und Abwasserzweckverband Saalekreis
OT Gutenberg
Sennewitzer Straße 7
06193 Petersberg
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