Wappen der Gemeinde Salzatal

Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2024

Stellenausschreibung zur Bürgermeisterwahl 2024

 
Die Gemeinde Salzatal hat zum 26. Mai 2024 die Stelle des
 
hauptamtlichen Bürgermeisters (w/m/d)
 
im Wege der Direktwahl zu besetzen.
 
Die Gemeinde Salzatal hat ca. 11.300 Einwohner. Sie besteht aus den Ortschaften Beesenstedt, Bennstedt, Fienstedt, Höhnstedt, Kloschwitz, Lieskau, Salzmünde, Schochwitz und Zappendorf. Der Verwaltungssitz befindet sich in der Ortschaft Salzmünde. Weitere Informationen zur Gemeinde sind der Internetseite www.gemeinde-salzatal.de zu entnehmen.
 
Der Bürgermeister ist Leiter der Gemeindeverwaltung und Dienstvorgesetzter von rund 150 Beschäftigten, die in der Verwaltung und den nachgeordneten Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Hort und Grundschulen, dem Bauhof sowie in den Jugend- und Kultureinrichtungen tätig sind. Er vertritt und repräsentiert die Gemeinde nach außen.
 
Gemäß § 61 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) wird der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde für die Dauer von 7 Jahren gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
 
Der Bürgermeister ist Beamter auf Zeit. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KomBesVO). Danach ist das Amt in die Besoldungsgruppe A16 eingestuft. Daneben wird gemäß §§ 6 und 7 KomBesVO eine Aufwandsentschädigung gewährt. Mit der Wahl wird die Mitgliedschaft im Gemeinderat begründet.
 
Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erreicht haben.
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn der Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
 
Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
 
Nach § 30 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister von mindestens ein vom Hundert der Wahlberechtigten des Wahlgebietes, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Bewirbt sich die Amtsinhaberin erneut, so ist sie von der Beibringung der Unterstützungsunterschriften befreit.
 
Für Bewerberinnen und Bewerber die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberinnen und Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
 
Für die Einreichung der Bewerbung gelten die Bestimmungen des § 30 KWG LSA und die §§ 38a und 39 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA).
 
Die Wahl findet am 14. Januar 2024, eine eventuelle Stichwahl findet am 28. Januar 2024, statt. Die Wahllokale haben am Wahltag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
 
Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Stellenausschreibung im Amtsblatt der Gemeinde Salzatal und endet am 6. November 2023 um 18:00 Uhr.
 
Die Rücknahme bereits eingereichter Bewerbungsunterlagen kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung erfolgen. Später eingehende Bewerbungen und Rücknahmen von Bewerbungen können nach der Abgabefrist nicht berücksichtigt werden.
 
Die Bewerbungen sind während der Einreichungsfrist schriftlich unter dem Kennwort: „Bürgermeisterwahl 2024“ in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift zu richten:
 
Gemeinde Salzatal
z. H. der Gemeindewahlleiterin
Straße der Einheit 12a
06198 Salzatal OT Salzmünde
 
Die Bewerbung soll folgende Angaben enthalten:
·         Namen und Vornamen
·         Geburtstag und Geburtsort
·         Beruf oder Stand
·         Anschrift der Hauptwohnung
 
Der Bewerbung ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.
Die den Bewerbungsunterlagen zwingend beizufügenden Formblätter sind bei der Gemeinde Salzatal, Straße der Einheit 12a in 06198 Salzatal OT Salzmünde erhältlich.
Datei-VorschauNameGröße
87.59 KB