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Unstimmigkeiten beim WAZV Saalkreis – Aufforderung an den Landrat zur Ein-setzung eines externen Verwalters

Pressemitteilung
Unstimmigkeiten beim WAZV Saalkreis – Aufforderung an den Landrat zur Einsetzung eines externen Verwalters

 

Salzatal, 21.04.2024

                                                                                                                        

Sehr geehrter Herr Landrat Handschak,

wie uns bekannt wurde, hat der WAZV Saalkreis bis zu diesem Wirtschaftsjahr 2024 insgesamt 200 Mio. € Schuldenangehäuft. Das ist eine so unvorstellbar hohe Summe, dass man sich fragen muss, wer dies letztlich verantworten muss. Wir beziehen uns unter anderem auch auf die Feststellungen des Prüfergebnisses des Landesrechnungshofs im Bericht vom 28.11.2023. Die Verfehlungen werden im Prüfbericht benannt. Da ich davon ausgehe, dass Ihnen als Landrat dieser Prüfbericht bekannt ist, würde mich interessieren, ob Maßnahmen des Landkreises diesbezüglich angedacht sind?

Es ist schon bezeichnend, dass mit Hilfe des Gerichts eine vom Geschäftsführer nicht gewollte Verbandsversammlung durchgesetzt werden musste. Erst da wurden die Missstände deutlich. Das wäre auch Aufgabe der Kommunalaufsicht, die Rechte der Verbandsversammlung zu wahren. Aber genau das geschah nicht, sondern mit welchem Grund auch immer, hat die Aufsichtsbehörde seit langer Zeit zugesehen und nicht hinreichend reagiert. Wir hoffen nicht, dass die Tätigkeit der beiden Geschäftsführer, die beide bei der Kommunalaufsicht beschäftigt waren, einen Einfluss auf das Prüfverhalten hat. Jedenfalls hat die ganze Verfahrensweise einen faden Beigeschmack.

Den Vertretern der Verbandsversammlung kann man zwar vorwerfen, dass sie diese finanziellen Belastungen durch Ihre Beschlüsse gebilligt haben, sofern sie überhaupt vollumfänglich informiert wurden. Jedoch kann diesen ehrenamtlichen Vertretern, welche Kommunalpolitiker aus den Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden sind, nicht zugemutet werden, sich mit den detaillierten Normen des Haushaltrechts so vertraut zu sein, dass sie die intransparenten Wirtschaftspläne des WAZV durchblicken.  Die Vertreter mussten hier auf die Beratung und die Erläuterungen des Verbandsgeschäftsführers vertrauen. Man muss sich allerdings auch fragen, wie konnten die Wirtschaftspläne mit einer derartig hohen Schuldenlast von Ihrer Behörde genehmigt werden. Warum hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Saalekreis solch hohe Kreditsummen sehenden Auges zugelassen?

Letztlich sind die Schulden des Verbandes die Schulden der einzelnen Mitgliedsgemeinden. Wo hingegen die Gemeinden bei Ihren Haushaltsplänen mit kleinkarierter Gängelei, wie beispielsweise Haushaltsperren für Kinderspielplätze u. ä. drangsaliert werden, darf der WAZV Saalkreis offenkundig weitaus großzügiger agieren.

Der Verbandsgeschäftsführer befindet sich schon seit längerem im Krankenstand und richtet sich wohl schon darauf ein, in den Ruhestand versetzt zu werden. Seine Stellvertreterin ist ebenfalls krank, die zweite Stellvertreterin kann oder will keine Auskünfte erteilen. Es steht daher die Frage im Raum, wie geht es jetzt weiter?

Darüber hinaus oder auch vor diesem Hintergrund dieser „Sprachlosigkeit“ stellt sich die Frage nach der Tilgung des Schuldenberges. Und was passiert, wenn eine Tilgung nicht erfolgt, bzw. nicht erfolgen kann.

Käme in einem solchen Fall, die Auflösung des Verbandes in Betracht? Welche Kriterien sind maßgeblich, wenn die Schulden unter den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt werden müssten? Nach Anzahl der Einwohner der jeweiligen Gemeinde, nach Fläche oder nach Stimmrechten in der Verbandsversammlung?

Ich stelle diese Fragen ganz bewusst sehr provokant, weil ich möchte, dass Sie als Landrat sich dieser Problematik persönlich annehmen und die Gemeinden hier spürbar unterstützen. Für viele Ortschaften der Mitgliedsgemeinden ist seit diesem Jahr bekannt, dass eine Abwasserentsorgung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den WAZV nicht erfolgen wird und wir sehen hier eine Pflicht des Landkreises als Aufsichtsbehörde einzuschreiten. Wir möchten vermeiden, dass die Gemeinden zwar an den Schulden beteiligt werden, jedoch die satzungsgemäßen Leistungen nicht in Anspruch nehmen können.

Die Kommunalaufsicht des Kreises als Aufsichtsbehörde ist diejenige Behörde, die vollumfänglich den WAZV prüfen kann. Es ist somit auch eine Pflicht des Kreises, genauestens die Aufklärung der Vorgänge im WAZV zu betreiben.

Da der Verband zurzeit nur bedingt handlungsfähig ist, sind entsprechende Schritte einzuleiten, dass der Verband zwangsverwaltet wird. Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine Gesprächsrunde zur Verfügung, um Ihre weiteren Schritte als Aufsichtsbehörde zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Zimmermann, Bürgermeisterin                         

 

Es schließen sich diesem Schreiben folgende Bürgermeister/ Gemeinden an:

Antje Klecar                         Steffen Kunnig                    Tilo Eigendorf                               Ronny Krimm
Bürgermeisterin                 Bürgermeister                     Bürgermeister                              Bürgermeister
Stadt Wettin-Löbejün        Gemeinde Kabelsketal        Gemeinde Teutschenthal          Gemeinde Petersberg
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