Wappen der Gemeinde Salzatal

Verkehrsinformation Bennstedt - Bauzustand ab 4. September 2023

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für die vom Wasser- & Abwasserzweckverband Saalekreis (WAZV) seit Anfang Juli laufenden Bauarbeiten in der Alten Halleschen Straße in Bennstedt (neuer Niederschlagswasserkanal und Trinkwasserleitungen) gibt es ab Anfang September einen neuen Sperrungs- und Umleitungszustand.

Die vom WAZV beauftragte Baufirma errichtet derzeit östlich des VW-Autohauses eine Behelfsstraße zur Ausfahrt auf die Bundesstraße 80. Die Ausfahrt lässt nur die Fahrtrichtung von Bennstedt in Richtung Lutherstadt Eisleben zu und wird über eine Bedarfs-Lichtsignal-Anlage geregelt. Die ursprünglich vom Landesbaubetrieb Sachsen-Anhalt vorgegebene Behelfs-Straße zur Autobahnabfahrt über das Feld entfällt.

Ab Montag, den 4. September 2023, ist geplant, die ehemalige Abfahrt von der B 80 östlich der ehemaligen Tierpension und die neue Ausfahrt östlich des VW-Autohauses für den innerörtlichen Verkehr nach Bennstedt freizugeben. Diese Anbindung stellt dann die Zu- und Ausfahrt für die nordöstlichen Bereiche der Ortschaft Bennstedt (Lieskauer Straße, Neustädter Straße, Zum Feld, An der Presse, Ritterhof, Am Gemeindezentrum, Karl-Marx-Platz, Albert-Schweitzer-Platz, Alte Hallesche Straße) insbesondere auch für die Liefer- und Schwerverkehre dar.

Gleich im Anschluss daran beginnt im jetzt halbseitig gesperrten Abschnitt ab der Kreuzung Eislebener Straße bis zur Kreuzung Rüstergarten / Neustädter Straße die Vollsperrung der westlichen Alten Halleschen Straße. Die Arbeiten in diesem Abschnitt sollen nach aktuellem Kenntnis- und Planungsstand bis Ende November 2023 abgeschlossen sein.

Bitte informieren Sie Ihre Versorgungs- und Logistikunternehmen (z. B. Heizöl, Möbel- oder Umzugsspeditionen, Lieferanten). PKW erreichen die obigen Bereiche über die Einbahnstraße Strohhof. Die beiden Fußgänger-Bedarfs-Lichtsignalanlagen bleiben im Zeitraum der Vollsperrung bestehen. In Höhe des Parkplatzes Am Gemeindezentrum wird, wenn der Bauablauf dies zulässt, eine Fußgängerquerung ermöglicht werden.

Über die weiteren Abschnitte werden wir an dieser Stelle entsprechend dem Baufortschritt informieren.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis!

Ihr Ordnungsamt