Aufforderung an die Parteien zur Abgabe von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzer in die Wahlvorstände
für die voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindende Bundestagswahl in der Gemeinde Salzatal
Entsprechend des § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) werden die Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet der Gemeinde Salzatal aufgefordert, Wahlberechtigte als Beisitzer für die Wahlvorstände vorzuschlagen.
Es wird gebeten, die Vorschläge innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in der Gemeinde Salzatal an das Hauptamt, Straße der Einheit 12a in 06198 Salzatal OT Salzmünde einzureichen.
Bei der Berufung von Beisitzer in den Wahlvorständen wird auf die Regelung des § 9 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes (BWG) hingewiesen. Danach darf niemand mehr als einem Wahlorgan angehören. Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans berufen werden.
gez. Gutschlich
Hauptamtsleiterin