Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Abgabe von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in die Wahlvorstände für die Landratswahl am 07.Juni 2026 und ggf. Stichwahl am 28. Juni 2026
Die in der Gemeinde Salzatal vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA ) hiermit aufgefordert für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahlbezirken/Wahllokalen Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschlagen. Vorschläge für die Mitarbeit im Wahlvorstand können bei der Gemeindewahlleiterin, Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde in
schriftlicher Form bzw. per E-Mail an wahlen@gemeinde-salzatal.de
bis zum 01. März 2026 abgegeben werden.
Die Meldung soll Name, Vorname und Wohnanschrift der vorgeschlagenen Person beinhalten.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gemäß § 13 Abs. 2 KWG LSA ein Wahlehrenamt (Wahlausschuss und Wahlvorstand) nicht innehaben.
Dem Wahlvorstand obliegt gemäß § 12 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) die Leitung und die Überwachung der Wahlhandlung am Wahltag im jeweiligen Wahlbezirk. Die Beschlüsse des Wahlvorstandes werden in öffentlicher Sitzung mehrheitlich gefasst. Die Beisitzer der Wahlausschüsse und der Wahlvorstände sind ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 32 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gelten entsprechend.
Für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes, für das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt, den Ersatz des Aufwandes und des Verdienstausfalles wird auf die
Bestimmungen des § 13 KWG LSA hingewiesen.
Im Übrigen wird auf § 9 Abs. 1a KWG LSA hingewiesen, wonach Beschäftigte der Gemeinde auch dann zum Gemeindewahlleiter oder zu seinem Stellvertreter sowie zum
Wahlvorsteher oder zu einem Beisitzer eines Gemeindewahlvorstandes berufen werden kann, wenn er nicht im Wahlgebiet wohnt. Gleiches gilt auch nach § 10 Abs. 1a KWG LSA für die Beisitzer des Wahlausschusses.
Interessierte Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Salzatal können sich ebenfalls unter der genannten Anschrift melden.
Salzatal, den 30. Januar 2026
Grunwald
Gemeindewahlleiterin


