Wappen der Gemeinde Salzatal

Bekanntmachungen und Informationen zur Landtagswahl

„Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt wird unter: https://wahlergebnisse.sachsen-anhalt.de/wahlen/lt26 am Wahlsonntag in der Zeit von: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr die Wahlbeteiligung aus den repräsentativen Wahlbezirken darstellen und ab 18:00 Uhr die eingehenden Zwischenergebnisse, dargestellt nach Wahlkreis, Landkreis und Gemeinde, veröffentlichen. Nach Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses werden zusätzlich im download-Bereich Wahlbezirksergebnisse verfügbar sein.

Unter https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/gebiet-und-wahlen/wahlen/landtagswahl-2026 finden Sie bereits jetzt eine Vielzahl von Informationen rund um die Landtagswahl je nach benötigter Ebene (Wahlkreis, Landkreis oder Gemeinde).

Sobald das endgültige Wahlergebnis durch den Landeswahlausschuss festgestellt wurde, werden auch die endgültigen Ergebnisse bis auf Wahlbezirksebne dargestellt.“

Wahlergebnisse Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026

Wahlbekanntmachung - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Abgabe von Vorschlägen für die Berufung von Beisitzern in die Wahlvorstände für die Landtagswahl am 06.09.2026

Die in der Gemeinde Salzatal vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 26 Abs. 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG LSA) und § 5 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 bis 3 der Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LWO LSA) hiermit aufgefordert für die Besetzung der Wahlvorstände in den Wahlbezirken/Wahllokalen Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer vorzuschlagen. Vorschläge für die Mitarbeit im Wahlvorstand können bei der Gemeindewahlleiterin, Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal OT Salzmünde in schriftlicher Form bzw. per E-Mail an wahlen@gemeinde-salzatal.de

bis zum 31.07.2026 abgegeben werden.

Die Meldung soll Name, Vorname und Wohnanschrift der vorgeschlagenen Person beinhalten.

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen gemäß § 8 Abs. 3 LWO LSA nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans (Wahlausschuss und Wahlvorstand) berufen werden.

Interessierte Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Salzatal können sich ebenfalls unter der genannten Anschrift melden.

Salzatal, den 14.07.2026

Grunwald
Gemeindewahlleiterin