Wappen der Gemeinde Salzatal

Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Leistungsbeschreibung

Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges z.B. durch eine Belehrung minimieren sollen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt