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Beratung für Menschen mit Behinderungen

Leistungsbeschreibung

Grundsätzlich ist jeder Rehabilitationsträger zur Beratung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Darüber hinaus bieten Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung an.

Zusätzlich werden von den Trägern der Freien Wohlfahrtpflege Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen vorgehalten.

Die Beratungsdienste umfassen:

  • Rat bei persönlichen Schwierigkeiten,
  • Unterstützung beim Formulieren von Widerspruchsschreiben,
  • Erledigen von Behördengängen,
  • Begleiten zu Behördengängen,
  • Hilfe bei der Antragstellungen für einen neuen Schwerbehindertenausweis,
  • Rat bei Problemen im Arbeits- und Berufsleben,
  • Informieren über Reiseangebote für Menschen mit Behinderungen,
  • Hilfe beim Antrag für Blindengeld.

An wen muss ich mich wenden?

Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim örtlichen Sozialhilfeträger bzw. bei den Rehabilitationsträgern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zu den Beratungen den Schwerbehindertenausweis und den Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt mit. Die Beratungen unterliegen der Schweigepflicht.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt