Wappen der Gemeinde Salzatal

Personalausweis ändern lassen

Leistungsbeschreibung

Ihre Angabe: 

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. 

Daten, die sich beispielsweise ändern können:  

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel 

  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung 

  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz  

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass der alte Personalausweis ungültig wird. Sofern Sie kein Passdokument mit den aktuellen Daten besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen. 

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Der Antrag ist auch bei einem Bürgeramt in jeder anderen Gemeinde oder Stadt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.  

Bei Änderung der Anschrift benötigen Sie keinen neuen Personalausweis, es ist lediglich die neue Anschrift im Chip des Ausweises zu speichern und das Datenfeld auf der Personalausweis-Rückseite mit der neuen Anschrift zu überkleben. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch Sie den Aufkleber mit der neuen Anschrift nach Hause geschickt bekommen und der Gang auf das Bürgeramt entfallen kann.  

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

 Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie: 

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen 

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben 

  • in Deutschland gemeldet sind  

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig. 

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes: 

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 13,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde

Gebühr

Festbetrag von 43,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Zuschlag für Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebühr

Festbetrag von 27,60 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 6,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

Gebühr

kostenfrei
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.

Gebühr

Festbetrag von 46,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 30,00 EUR
Vorkasse ist notwendig
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.htmlKassenzeichen
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen; Ausnahme: Körpergröße, Anschrift. 

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.  Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen oder an der Wohnungstür bzw. in der Postfiliale entgegennehmen können. 

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