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Schuldnerberatung

Leistungsbeschreibung

Viele Menschen leben mit Schulden - Kredite und Ratenkäufe sind an der Tagesordnung. Zu Schwierigkeiten kann es kommen, wenn das Einkommen nicht mehr für die Zahlungsverpflichtungen reicht. Oftmals können nur noch die Kosten und Verzugszinsen gezahlt, nicht aber die eigentlichen Schulden getilgt werden. Aus der Verschuldung wird eine Überschuldung.

Für überschuldete Verbraucher und Verbraucherinnen besteht die Möglichkeit, nach Ablauf einer so genannten Wohlverhaltensphase von den restlichen Schulden befreit zu werden. Professionelle Beratung und Hilfe bieten in dieser Situation die anerkannten Beratungsstellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Schuldnerberatung).


Das Land fördert 37 anerkannte Stellen (davon 10 Außenstellen) im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt