Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Salzatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 10.02.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand 07. Januar 2026) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit vorzustellen. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist eine Umweltprüfung durchzuführen in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, sowie in diesem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Salzatal.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Blatt 1-3), der Begründung mit Anlagen, dem Entwurf zum Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zu den Schutzgütern Grund und Boden, Kultur- und Sachgütern, Biotopen, Artenschutz, Wasser, Bergbau und Altlasten werden in der Zeit vom
16. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026
in das Internet eingestellt und können auf folgender Internetseite der Gemeinde Salzatal eingesehen werden:
Es kann auch folgender Link angewendet werden:
https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:
Mittwoch: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Ferner erfolgt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet und zur Auslage im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde, die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde und in der Heimatzeitung (Ausgabe 02-2026).
Die Unterlagen sind auch auf dem Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt hinterlegt und können unter folgendem Link abgerufen werden:
Weiterhin liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit umweltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen aus:
Landkreis Saalekreis vom 10.01.2025
Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Salzatal, den 25.02.2026


