Wappen der Gemeinde Salzatal

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Salzatal

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 10.02.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplanes (Stand 07. Januar 2026) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Öffentlichkeit vorzustellen. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Auslegung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB sind die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde ist eine Umweltprüfung durchzuführen in der die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, sowie in diesem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Salzatal.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Blatt 1-3), der Begründung mit Anlagen, dem Entwurf zum Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zu den Schutzgütern Grund und Boden, Kultur- und Sachgütern, Biotopen, Artenschutz, Wasser, Bergbau und Altlasten werden in der Zeit vom

16. März 2026 bis einschließlich 17. April 2026

in das Internet eingestellt und können auf folgender Internetseite der Gemeinde Salzatal eingesehen werden:

www.gemeinde-salzatal.de
-> Bürger & Verwaltung
-> Bauleitplanung
-> öffentliche Auslegungen

 

Es kann auch folgender Link angewendet werden:

https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Entwurfsunterlagen während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:

Montag:                             9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 14.00 Uhr      
Dienstag:                           9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 17.00 Uhr      
Mittwoch:                          9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 14.00 Uhr      
Donnerstag:                      9.00 – 12.00 Uhr    und    13.00 – 15.00 Uhr      
Freitag:                             9.00 – 12.00 Uhr.       

 

Ferner erfolgt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet und zur Auslage im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde, die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde und in der Heimatzeitung (Ausgabe 02-2026).

Die Unterlagen sind auch auf dem Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt hinterlegt und können unter folgendem Link abgerufen werden:

Öffentlichkeitsbeteiligung Entwurf Flächennutzungsplan Salzatal | Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt Gemeinde Salzatal

Weiterhin liegen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit umweltbezogenen Informationen zu nachfolgenden Themen aus:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales vom 04.02.2025
-  Hinweis auf Nachhaltigkeitsprinzip und Flächenrecycling bei der Neuausweisung von Bauflächen  
-  Hinweis auf Grundsatz G13 zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden
-  Hinweise zum Vorranggebiet Windenergie in Beesenstedt
-  Hinweis auf Ziel 115 LEP 2010 wonach insbesondere die Wirkung von PV-freiflächenanlagen auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und Bodenhaushalt zu
   prüfen sind
-  Hinweis auf Grundsatz G 84 LEP wonach PV-Freiflächenanlagen vorrangig auf bereits versiegelte oder Konversionsflächen errichtet werden sollen
-  Hinweis auf G 85 LEP 2010 wonach die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen  
   auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weitgehend vermieden werden soll

 

Landkreis Saalekreis vom 10.01.2025

Untere Wasserbehörde
-   Hinweise auf Gewässerschonstreifen zu Gewässern II. Ordnung
-   Hinweise zu Überschwemmungsgebieten
 
Untere Denkmalschutzbehörde
-   Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Plangebiet
 
Untere Naturschutzbehörde
-   Hinweise auf geschützte Biotope, Landschaftsschutzgebiete und Artenschutzmaßnahmen im Zuge des Neubaus der BAB 143 
 
Untere Bodenschutzbehörde
-   Hinweise zu Altlasten
 
Untere Immissionsschutzbehörde
-   Hinweise zu schutzbedürftigen Nutzungen
 
Untere Verkehrsbehörde
-   Hinweis zur Beachtung, dass keine Blendwirkungen auf Verkehrsteilnehmer ausgehen
 
Katastrophenschutz und Rettungsdienst
-   Hinweise auf Kampfmittelverdachtsflächen
 
Landesamt für Umweltschutz vom 19.12.2024
-   Hinweise zu artenschutzfachlichen Zielen und gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz im Zuge des Neubaus der BAB 143
 
Die Autobahn GmbH des Bundes vom 18.12.2025
-   Hinweise auf planfestgestellte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Neubau der
-   BAB 143
-   Hinweise zu Konflikten der geplanten Bebauung mit den Erhaltungszielen der FFH-Gebiete
 
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 20.01.2025
-   Einwände zum Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen
-   Verweis auf nachteilige Veränderungen für die Agrarstruktur (Flächenzerschneidung)
-   Hinweis auf Konflikt der geplanten Bebauung mit wertvollen Ackerböden
 
Landesamt für Geologie und Bergwesen vom 19.12.2025
-   Hinweise zu Bergbauberechtigungen und den daraus resultierenden Rechten der Eigentümer / Rechtsnachfolger
-   Hinweis zu Starkregenabflüssen 
 
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 05.11.2025
-   Hinweis auf archäologische Kulturdenkmale im Plangebiet

 

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Salzatal, den 25.02.2026

gez. Ina Zimmermann
Bürgermeisterin