Bekanntmachung zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“ im Ortsteil Bennstedt
Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 den überarbeiteten Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“, Stand Februar 2026, mit Begründung und weiteren Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in der Gemarkung Bennstedt, am nord-östlichen Ortsrand.
Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des o. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde bereits durchgeführt. Im Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit erfolgten Änderungen der Planung. Diese betreffen
Änderungen in der Planzeichnung und im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP):
-im Grünordnungskonzept sowie in den externen Kompensationsmaßnahmen,
-in der Verkehrserschließung,
-daraus resultierend in den Baufeldern sowie im VEP im Belegungsplan und in der Zaunführung,
-Änderungen der Grundflächenzahl,
-Änderungen in der Anordnung des Batteriespeichers,
-Übernahme der LBP Maßnahmen der A 143,
-daraus resultierend Änderungen in den textlichen Festsetzungen.
Änderungen in der Begründung:
-Ergänzung der Begründung zur Übereinstimmung der Planung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung,
-Aktualisierung des städtebaulichen Konzeptes analog zur Vorhabensbeschreibung auf dem VEP,
-Ergänzung der Begründung zu den Änderungen in der Planzeichnung sowie im VEP, insbesondere in den Punkten Verkehrserschließung und Grünordnung,
-Aussagen zum Brandschutz wurden an die geänderte Situation angepasst,
-Anpassung der Flächenbilanz,
-Überarbeitung/ Aktualisierung der Inhalte des Umweltberichtes, des Grünordnungsplans sowie des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Möglichkeit gegeben zu den vorgenommenen Änderungen bzw. Ergänzungen und ihren möglichen Auswirkungen eine Stellungnahme abzugeben.
Der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Bennstedt“ (Stand Februar 2026) wird mit Begründung und den weiteren Anlagen, einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Kultur- und Sachgütern, Biotope, Artenschutz und Wasser, dabei insbesondere zu den Themen sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen, Eingriffsbilanzierung, Vermeidung der Beeinträchtigung von Zauneidechsen, Amphibien, Hamstern, Fledermäusen und Bodenbrütern, Vermeidung von Emissionen sowie um sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Lufthygiene sowie zum Schutz des vorhandenen Archivbodens,
in der Zeit
vom 20. April 2026 bis einschließlich 06. Mai 2026
erneut auf der Internetseite der Gemeinde Salzatal ->Bürger & Verwaltung ->Bauleitplanung -> öffentliche Auslegungen veröffentlicht.
Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:
-Umweltbericht gemäß § 2a BauGB als Teil der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander vom Februar 2026. Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes werden im Grünordnungsplan als Bestandteil der Planzeichnung und im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargestellt,
-Geräuschimmissionsprognose vom 06.05.2025 zur Untersuchung, ob die zulässigen Immissionsrichtwerte an allen nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen (Wohngebäude) tags und nachts eingehalten werden (Schutzgut Mensch),
Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange:
-Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) vom 25.07.2024 und vom 13.08.2025 zu den Schutzgütern Boden, Fläche (Flächeninanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen),
-Landkreis Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz (LK SK), vom 25.07.2024 zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter, Biotope, Artenschutz, Boden und Wasser,
-Landkreis Saalekreis vom 28.07.2025, SG Abfall und Bodenschutz zum Schutzgut Boden,
-Landkreis Saalekreis vom 11.08.2025, SG Naturschutz/ Wald- und Forstschutz zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Berücksichtigung der Eingriffe in Natur und Landschaft,
-Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) vom 22.08.2024 und vom 25.06.2025 zu den Schutzgütern Boden, Fläche (Flächeninanspruchnahme bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen),
-Die Autobahn GmbH des Bundes vom 25.07.2024 und vom 01.08.2025 zu den Schutzgütern Biotope und Artenschutz, Tiere, Pflanzen.
-Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie des Landes Sachsen-Anhalt (LDA) vom 09.07.2024 zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Zusätzlich werden die o. g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9:00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
erneut für jedermann zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde öffentlich ausgelegt.
Ferner erfolgt, zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet und zur Auslage im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde, die Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde und in der Heimatzeitung (Ausgabe 03-2026).
Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann zu den Änderungen/ Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und/ oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend ge-macht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Salzatal, den 26.03.2026
gez. Grunwald
stellv. Bürgermeisterin


