Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Am Luppholz“ im Ortsteil Krimpe
Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Luppholz“ im OT Krimpe im Planverfahren nach § 13b BauGB beschlossen. In öffentlicher Sitzung am 28.02.2023 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südlich der Ortschaft Schochwitz im Ortsteil Krimpe. Im Osten schließt sich vorhandene Wohnbebauung an. Der Bebauungsplan stellt die direkte Erweiterung der angrenzenden Wohnbebauung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Krimpe“ dar. Im Süden bildet die Walter-Schneider-Straße als überörtliche Landesstraße L 156 die Grenze.
Katastermäßig umfasst der Geltungsbereich eine Teilfläche des Flurstückes 9/7, der Flur 12 in der Gemarkung Schochwitz. Die Lage in der Ortschaft ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Luppholz“ (Stand Januar 2023), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen liegt in der Zeit vom 24. März 2023 bis einschließlich 25. April 2023
während der Dienstzeiten
Mittwoch: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude II der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf sind während der Auslegungszeit in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Gemeinde Salzatal eingesehen werden: www.gemeinde-salzatal.de
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Damit wird den Festsetzungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) vom 20.05.2020 in der aktuell gültigen Fassung entsprochen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Salzatal, den 01.03.2023 gez. Ina Zimmermann, Bürgermeisterin