Wappen der Gemeinde Salzatal

Bekanntmachung - Bebauungsplan Solarpark Bennstedt

Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“ im Ortsteil Bennstedt

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Salzatal hat in öffentlicher Sitzung am 17.06.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bennstedt“ mit Begründung und weiteren Anlagen gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Gleichzeitig findet eine formale Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in der Gemarkung Bennstedt, am nordöstlichen Ortsrand. Die Lage in der Ortschaft ist in der hinterlegten Karte dargestellt.

Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.  

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Bennstedt“ (Stand Mai 2025) wird mit Begründung und den weiteren Anlagen, einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen zu den Schutzgütern Boden, Kultur- und Sachgütern, Biotope, Artenschutz und Wasser, dabei insbesondere zu den Themen sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen, Eingriffsbilanzierung, Vermeidung der Beeinträchtigung von Zauneidechsen, Amphibien, Hamstern, Fledermäusen und Bodenbrütern, Vermeidung von Emissionen sowie zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern, zur Lufthygiene sowie zum Schutz des vorhandenen Archivbodens,

in der Zeit

vom 26. Juni 2025 bis einschließlich 01. August 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Salzatal -> Bürger & Verwaltung -> Bauleitplanung -> öffentliche Auslegungen unter:

https://www.gemeinde-salzatal.de/de/oeffentliche_Auslegungen.html

und über das Internet-Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de

veröffentlicht.

Folgende umweltbezogene Fachgutachten und umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen vor:

- Umweltbericht gemäß § 2a BauGB als Teil der Begründung mit Informationen und Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkung zueinander vom Mai 2025. Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes werden im Grünordnungsplan als Bestandteil der Planzeichnung und im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag dargestellt

Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange

- Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) vom 25.07.2024 - Schutzgut: Boden

- Landkreis Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz (LK SK), vom 25.07.2024 - Schutzgüter: Kultur- und Sachgüter, Biotope, Artenschutz, Geräusch- und Lichtimmissionen, Boden und Wasser

- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) vom 22.08.2024 - Schutzgut: Boden

- Die Autobahn GmbH des Bundes vom 25.07.2024 – Schutzgüter: Biotope und Artenschutz

- Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie des Landes Sachsen-Anhalt (LDA) vom 09.07.2024 – Schutzgüter: Kultur- und Sachgüter.

Gleichzeitig besteht während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Freitag       9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag                                    9:00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Donnerstag                               9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

für jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Salzatal, Schulstraße 3 in 06198 Salzatal / OT Salzmünde.

Während der Veröffentlichungszeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, an die oben genannte Adresse oder per E-Mail (bauleitplanung@gemeinde-salzatal.de) und / oder mündlich zur Niederschrift am Auslegungsort, zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bis zum 01. August 2025 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan „Solarpark Bennstedt“ unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Salzatal, den 18.06.2025

gez. Ina Zimmermann
Bürgermeisterin