(Stand 19.04.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
anliegend erhalten Sie die aktuelle Rechtsverordnung vom Landkreis Saalekreis. Basierend auf der 1. Änderung der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. April 2021 ist der Landkreis Saalekreis aufgrund der Inzidenzzahl von über 269 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern (Stand: 19.04.2021) verpflichtet, die Kontaktbeschränkungen weiter aufrecht zu erhalten.
„Die Kontaktbeschränkungen erlauben den Aufenthalt im öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.“
Ab 20. April 2021 gilt im Landkreis Saalekreis die 6. Rechtsverordnung.
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin
(Stand 16.04.2021)
Die Landesregierung hat die Verlängerung der 11. Eindämmungsverordnung um drei weitere Wochen beschlossen. Zentrale Änderung ist die Einführung einer Testpflicht an Schulen. Wie Sie der anliegenden Eindämmungsverordnung entnehmen können, sind aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens in der Änderungsverordnung keine weiteren Öffnungsschritte vorgesehen.
(Stand 09.04.2021)
Die Gemeinde Salzatal kann ab Freitag, dem 09. April 2021 ein kontinuierliches Schnelltestangebot für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten.
Gemeinsam mit der St. Georg- Apotheke (Halle) und der Salza- Apotheke (Salzmünde) ist ein Testangebot jeweils montags und freitags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr gegeben.
Im Sport- und Freizeitzentrum Salzmünde
Sportlerweg 4
06198 Salzatal/ OT Salzmünde
Eine vorherige Terminbuchung ist unter https://www.apo-pro.de/terminplaner/salzatal oder direkt hier auf unserer Homepage (siehe Startseite Button rechts) möglich. Unsere älteren Bürgerinnen und Bürger können sich telefonisch unter 034609- 280 einen Termin über die Gemeindeverwaltung Salzatal geben lassen. Bürgerinnen und Bürger ohne einen Termin werden bei freien Kapazitäten nicht nach Hause geschickt, sondern getestet.
Neben dem Angebot des Schnelltestzentrum Salzatal ist eine Testung nach vorheriger Terminabsprache in folgenden Arztpraxen in Salzatal und Dölau möglich:
- Allgemeinmediziner Karen Musculus und Dirk Musculus, Höhnstedt, 034601-22279
- Hausarztpraxis Frau Horn, Ulmenstraße 2, Lieskau, 0345-68021880
- Hausarzt Dr. Schumann, Eichendorfstr. 3, Beesenstedt, 034773-20226
- Hausarztpraxis Frau Dr. Richter, Frau Dr. Reichmann-Fürst Heideweg 6b, Dölau, 0345-5511728
- Hausarzt/Internist Herr Dr. Bodeutsch, Schillerplatz 10, Salzmünde, 034609-25257
(Stand 25.03.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
da die neue 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ein bisschen zu Irritationen geführt hat und mich mehrere Anfragen erreicht haben, sende ich Ihnen die wesentlichen Änderungspunkte (ausschließlich aus meinem Blickwinkel) im Überblick:
- Kontaktbeschränkung: 5 Personen aus 2 Haushalten, wenn die Inzidenz über 100 ist in einem Zeitraum von drei Tagen, ist der Aufenthalt im öffentlichen und privaten Bereich mit dem eigenem Hausstand und maximal einer weiteren Person gestattet (derzeitige Regelung im Landkreis Saalekreis)
- Termin-Einkauf möglich
- Bei einer Inzidenz von über 200 in einem Zeitraum von sieben Tagen und diese Inzidenz mindestens drei Tage anhält, sind die jeweiligen Landkreise angehalten, alle Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft zu schließen
- Zulässigkeit für Modellprojekte für vorsichtige Öffnungen in Landkreisen (derzeit nicht vorgesehen vom Landkreis Saalekreis)
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin
(Stand 23.03.2021)
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hier finden Sie den Beschluss der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs vom 22.03.2021.
Wie es bereits in allen öffentlichen Medien mitgeteilt wird, wird eine Verlängerung des Corona-Shutdowns bis zum 18. April 2021 kommen. Zudem wird vom 1. April (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) als "Ruhetage" definiert werden, an denen folgendes gelten soll:
· Ansammlungsverbot
· Supermärkte dürfen nur an Karsamstag teilweise öffnen
· bereits geöffnete Außengastronomie muss schließen
· private Zusammenkünfte sind nur mit zwei Hausständen und maximal fünf Personen erlaubt (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, Paare zählen als Hausstand)
Die entsprechende Landesverordnung vom Land Sachsen- Anhalt wird noch in dieser Woche erwartet.
Ina Zimmermann
Bürgermeisterin
(Stand 07.03.2021)
Zehnte Verordnung zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Sachsen Anhalt
(Stand 24.02.2021)
Elternbrief zum eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen an 01.03.2021
(Stand 23.02.2021)
Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen ab 01.03.2021
Sehr geehrte Eltern,
zur Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebes ab dem 01.03.2021 ist von allen Personensorgeberechtigten eine einmalige Erklärung abzugeben. Hier finden Sie das entsprechende Formular zu Ihrer Verwendung.
Fallzahlen im Saalekreis/Salzatal vom 20.04.2021
Die Zahl der COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage / 100.000 Einwohner im Saalekreis liegt bei 260,59 Fällen (Stand 19.04.2021).
Ort / Gemeinde | positive Fälle gesamt | aktive Fälle | Todesfälle |
Saalekreis Stand 19.04.2021 | 8.581 | 773 | 291 |
Salzatal Stand 19.04.2021 | 408 | 31 | 13 |
Im Saalekreis sind bisher 27.918 Erstimpfungen und 9.774 Zweitimpfungen erfolgt (Stand 19.04.2021)
(Stand 07.01.2021)
Aktuelle Öffnungszeiten der Gemeinde Salzatal
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in Anbetracht der aktuellen Situation möchten wir Sie darüber informieren, dass die Gemeindeverwaltung wie folgt für Sie da ist:
Sie können uns täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr telefonisch erreichen.
Der Zugang zur Gemeindeverwaltung ist nach vorheriger Terminabstimmung mit dem jeweiligen Fachbereich bzw. Mitarbeiter*in unter Einhaltung der Hygieneregeln gewährt.
Verbindliche Terminanmeldungen erfolgen telefonisch oder per Mail über den jeweiligen Fachbereich. Die zuständigen Mitarbeiter*innen werden entscheiden, ob für die Erledigung Ihres Anliegens ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
Zur Wahrnehmung eines Termins in der Gemeindeverwaltung bitten wir Sie einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und wenn möglich einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit uns per Mail unter info@gemeinde-salzatal.de über Ihr Anliegen in Kenntnis zu setzen.
Eine Online-Terminvereinbarung ist auf unserer Webseite unter www.gemeinde-salzatal.de zunächst für unser Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt und für das Standesamt möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeindeverwaltung Salzatal