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Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 24.01.2022-

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschef*innen der Länder am 24.01.2022
Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 24.01.2022 zur Weitergeltung und Fortentwicklung von Corona-Maßnahmen

Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 24.01.2022 erneut mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Corona-Lage beraten. Mit ihrem Beschluss (Anlage) halten Bund und Länder an ihrem bisherigen Kurs fest und möchten die geltenden Maßnahmen konsequent weiterführen.

Auf folgende zentralen Ergebnisse weisen wir hin:

Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen / Öffnungsperspektive
Grundsätzlich lässt sich aus den Beschlüssen eine Leitlinie ablesen, die keine Verschärfung, aber auch keine besondere Lockerung vorsieht. Bisherige Maßnahmen gelten im Wesentlichen fort. Die Sorge um die Überlastung des Gesundheitswesens besteht weiterhin. Wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, wollen Bund und Länder weitergehende Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbaren. Eine Öffnungsperspektive werden Bund und Länder für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Überregionale Großveranstaltungen
Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wollen bis zum 09.02.2022 einheitliche Regelungen zur Durchführung von Großveranstaltungen ausarbeiten.

Impfen
Bund und Länder haben die Appelle zum Impfen erneuert. Sie wollen die Impfkampagne verstärken. Neben den mRNA-Impfstoffen soll ab Ende Februar auch der Impfstoff Novavax zur
Verfügung stehen.

Testen
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen haben Bund und Länder verabredet, bei auftretenden Engpässen der verfügbaren PCR-Tests eine Priorisierung vorzunehmen. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten. Zudem soll an der Ausweitung der PCR-Testkapazitäten gearbeitet werden.

Quarantäne und Isolation / Genesenen- und Impfstatus
Auch für Beschäftige in Gesundheits-, Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen sollen künftig die allgemeinen Regeln für Quarantäne und Isolation gelten. Künftige Änderungen zum geltenden Genesenen- und Impfstatus sollen rechtzeitig angekündigt und begründet werden.

Kontaktnachverfolgung
Für die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten wird eine Priorisierung für sinnvoll und notwendig erachtet. Die Gesundheitsministerkonferenz wird beauftragt, gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut zeitnah umsetzbare Regelungen zu erarbeiten.

Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen
Die Länder werden gebeten, Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie bei Bewohnerinnen und Bewohnern zu erheben. Darüber hinaus wird das Bundesgesundheitsministerium die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings prüfen.

Kritische Infrastruktur
Bund und Länder werden gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen das Monitoring weiterverfolgen und im Bedarfsfall entsprechend reagieren.

Digitalisierung
Bund und Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz (GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems zu befassen. Zudem wird die GMK gebeten, bis Ende Februar einen Bericht zur Umsetzung des Pakts für den ÖGD und zur Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in Krankenhäusern vorzulegen. Digitale Anwendungen wie die Corona-Warn-App oder die CoVPass-App sollen fortentwickelt werden.

Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld
Bestehende Regelungen sollen zunächst bis zum 31.03.2022 weitergelten. Bund und Länder sind sich einig, dass zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden muss. Die Bundesregierung wird zum nächsten Treffen einen entsprechenden Vorschlag vorlegen. Einige Bundesländer halten eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen auch auf kommunale Betriebe für erforderlich.

Umsetzung
Soweit konkrete Veränderungen im Bereich des Testregimes und der Kontaktnachverfolgung besprochen wurden, sind die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister beauftragt, Details zu erarbeiten. Unmittelbare materielle Änderungen in diesen Bereichen sind daher kurzfristig nicht zu erwarten. Spätestens am 16.02.2022 wollen Bund und Länder erneut zusammenkommen und die Lage beraten.

Den ausführlichen Beschluss zur Videoschaltkonferenz hinden Sie hier.

Quelle: SGSA