2. Änderung der 18. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Landesregierung hat am 22.11.2022 beschlossen, die Regelungen der 18. Eindämmungsverordnung bis zum 07.12.2022 zu verlängern.
Damit bleibt es in Sachsen-Anhalt bei den bekannten Regelungen, wie dem Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV.
Die Verordnung tritt am 26.11.2022 in Kraft