4. Änderungsverordnung der 17. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Die Eindämmungsverordnung des Landes-Sachsen-Anhalt wird um weitere vier Wochen - bis zum 20. August 2022 - verlängert. Damit bleiben die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung weiter bestehen.